Teilnahmebedingungen
Der Wettbewerb „Voycer sucht den Super-Fan“ läuft in 2 Phasen. In Phase 1 können Bilder eingereicht und für sie abgestimmt werden. Der Zeitraum für das Einreichen von Bildern endet am 22.09.2014 um 14 Uhr, bis zum 24.09.2014 um 14:00 Uhr kann abgestimmt werden.
Die 5 besten Bilder, die in der Rangliste vorne liegen, treten im Anschluss in Phase 2 in einem Top 5 Battle gegeneinander an. Der Gewinner mit den meisten Stimmen erhält den Gewinn.
Jeder Teilnehmer darf mehrere Bilder in Phase 1 einreichen. In Phase 2 kann man jedoch nur mit seinem best-platzierten Bild rücken, auch mehrere Fotos unter den Top 5 sind. Es rückt dann entsprechend der nächstplatzierte unter die Top 5 und demnach in Phase zwei vor.
Eingereicht werden dürfen nur Bilder, deren Urheber man selbst ist oder deren Nutzungsrechte vom Urheber eingeräumt wurden. Ein Teilnehmer darf beliebig viele separate Einreichungen übermitteln.
Manipulation der Ergebnisse durch beispielsweise Mehrfachabstimmungen, Bots, Skripte oder andere betrügerische Maßnahmen führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Wettbewerb. Wir behalten uns vor, Beiträge, bei denen Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten im Abstimmverhalten zu beobachten sind, ohne Angabe von weiteren Gründen vom Wettbewerb auszuschließen und zu löschen.
Teilnehmer am Gewinnspiel räumen mit dem Upload des Bildes ein umfassendes, nichtausschließliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht, insb. das Recht der elektronischen/digitalen Verwertung ein, z.B. auf Websites oder in Pressepublikationen.
Davon unberührt bleiben die Urheberpersönlichkeitsrechte des Teilnehmers, insbesondere das Recht, Entstellungen, Beeinträchtigungen und Nutzungen zu verbieten, die geeignet sind, seine berechtigten geistigen und persönlichen Interessen an den von ihm gelieferten Werke zu gefährden.
Urheberrechtliche Vergütungsansprüche des Teilnehmers entstehen aufgrund der Teilnahme am Gewinnspiel nicht.
Der Teilnehmer steht dafür ein, dass auf den gelieferten Werke abgebildeten Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Gebäuden und Werken der bildenden oder angewandten Kunst mit der Nutzung durch den Teilnehmer im Rahmen dieser Vereinbarung einverstanden sind, ohne dass hierfür Vergütungen zu leisten sind.